Wanderordnung

Unsere geplanten Wanderungen sind im Jahreswanderplan veröffentlicht. Er wird an die Mitglieder verteilt und auch öffentlich ausgelegt. Einzelheiten über die Wanderungen werden den Mitgliedern in monatlichen Ausschreibungen mitgeteilt und für Nichtmitglieder in der Presse veröffentlicht.

Der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer wird durch die unterschiedliche Längen der Wanderstrecken Rechnung getragen. Jede Strecke hat ihren eigenen Wanderführer. Die Wanderung wird bei jedem Wetter durchgeführt.

Das Wandern in der Natur und im Kreise von Gleichgesinnten dient der Erhaltung und Stärkung der Gesundheit von Körper und Seele. Um eine reibungslose Durchführung der Wanderung zu gewährleisten bitten wir die Teilenhmer folgende Regeln zu beachten:

  1. Dem Wanderführer ist die Führung der Wanderung nicht durch Vorauseilen oder durch Zurückbleiben zu erschweren.

  2. Teilen Sie dem Wanderführer mit, wenn Sie sich von der Wandergruppe entfernen wollen.

  3. Bei Straßen ohne Bürgersteig ist hintereinander auf der linken Straßenseite zu gehen um den entgegenkommenden Verkehr besser beobachten zu können.

  4. Die Querung einer Straße soll an der vorgesehenen Stelle rechtwinklig auf kürzestem Weg erfolgen.

  5. Kleiden Sie sich für die Wanderung zweckmäßig und wetterfest. Tragen Sie feste Wanderschuhe mit Profil, hohe Wanderschuhe verhindern die Gefahr des Umknickens.

  6. Der Schutz der Natur ist oberstes Gebot!
    Papier, Abfälle, Flaschen usw. nicht wegwerfen!
    Die Bestimmungen über das Rauchen im Wald sind zu beachten.

Jedes Mitglied bzw. jeder Gast unterwirft sich durch seine Teilnahme stillschweigend der Wanderordnung.
Die Teilnahme an den Wanderungen und Veranstaltungen des Vereins erfolgt auf eigene Haftung und Gefahr.
Für Unfälle haften weder der Verein noch die Wanderführer.
Bei Fahrten mit Privatfahrzeugen verzichten die Mitfahrer bei Unfällen auf jeglichen Haftungsanspruch gegen den Fahrzeughalter.

Zur Teilnahme an den Wanderungen ist in den meisten Fällen eine Anmeldung und Vorauszahlung des Fahrpreises bzw. sonstiger anfallender Kosten erforderlich. Im Falle einer Nichtteilnahme und nicht rechtzeitiger Abmeldung (siehe Merkblatt für die Einzahlung) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Wanderführer gerne zur Verfügung.
(Stand 24.04.2003)